Die Forderung nach einer automatischen gemeinsamen Sorge für BEIDE Eltern ist keine vereinzelte Forderung des Väteraufbruchs. Nahezu alle Väterverbände stehen bereits seit vielen Jahren für diese Position.

Aber auch Fachverbände haben längst erkannt, daß dies die einzige zeitgemäße Möglichkeit ist, die unter dem Gesichtspunkt der konsequenten Gleichstellung ebenso wie im Interesse der betroffenen Kinder notwendig ist.

Dabei hinkt Deutschland hier wiederholt den europäischen Nachbarn hinterher. Die meisten familienrechtlichen Minimal-Reformen sind immer erst nach entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erfolgt. So sieht keine zukunftsorientierte Politik aus, die nicht nur mit Verbesserungen reagieren, sondern zukunftsgerichtet gestalten muß!