Wahlprüfstein 1 – Allen Kindern beide Eltern von Anfang an – Gesellschaftliche Gleichstellung von Vater und Mutter ab Vaterschaftsanerkennung


  1. Setzt Ihre Partei sich dafür ein, die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt (bzw. Vaterschaftsfeststellung) als Regelfall gesetzlich festzuschreiben?

    Die CDU /CSU ist zwar der Meinung, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich im Interesse des Kindes ist, gibt aber ansonsten lediglich die aktuelle gesetzliche Situation wieder. Die eigentliche Frage nach der gemeinsamen Sorge als gesetzlicher Regelfall ab Geburt wurde nicht beantwortet.

    Die SPD äußert sich ähnlich, weist aber noch darauf hin, dass einer sorgerechtlichen Entscheidung immer eine Einzelfallprüfung vorausgehen müsse und das Wohl des Kindes im Zentrum der Entscheidung stehen müsse.

    Die Linke findet die aktuelle gesetzliche Regelung einen guten Kompromiss, erkennt aber immerhin an, dass es auch parteiintern hier noch Diskussionen (in welcher Richtung auch immer) zum Thema gemeinsame elterliche Sorge gibt.

    Die Grünen finden die gesetzlichen Regelungen als ausreichend und sehen keinen Handlungsbedarf.

    Die FDP setzt sich als einzige Partei ausdrücklich dafür ein, die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt als Regelfall gesetzlich festzuschreiben.

    Fazit des VAfK:
    Die Parteien sind sich offensichtlich der streitfördernden Wirkung der bisherigen Regelung zur gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Väter (Antragsmodell) nicht bewusst.

    Einzige positive Ausnahme ist hier die FDP, dies sich klar für die vom VAfK seit langem geforderte gemeinsame Sorge ab Geburt bzw. Vaterschaftsfeststellung einsetzt.


  2. Unterstützt Ihre Partei die Einführung einer 4-wöchigen Familienfindungsphase, in der ab Geburt Mutter und Vater sich gemeinsam auf das neue Familienleben einstellen können („Mutterschaftsurlaub“ auch für Väter) und den Kündigungsschutz des Mutterschaftsgesetzes auch auf Väter auszuweiten, um die Familie insgesamt zu schützen?

    Die CDU /CSU verweist auf Elterngeld und Elterngeld Plus und deren positive Entwicklung.

    Auch die SPD verweist auf die Regelungen des Elterngeldgesetzes und verweist außerdem darauf, dass die Ziele des Mutterschutzrechtes ausschließlich für schwangere Frauen und stillende Mütter gelten.

    Die Linke fordert einen besonderen Kündigungsschutz bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes für Eltern.

    Die Grünen setzen auf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes mit der von ihnen so genannten KinderZeit plus und ist darüber hinaus noch in der Prüfung, ob ein eigener Vaterschaftsurlaub eingeführt werden könnte oder sollte.

    Die FDP hält die bestehenden Regelungen für ausreichend und sieht keinen weitergehenden Handlungsbedarf.

    Fazit des VAfK:
    Das Thema Kündigungsschutz auch für Väter wird nur von den Linken aufgegriffen. Da sich auch immer mehr Väter in der Familie engagieren wollen und sollen, sollten sich die anderen Parteien mit der Thematik noch einmal auseinander setzen. Mit Bekanntwerden einer Schwangerschaft werden zunehmend auch Väter zum „unternehmerischen Risiko“. Hier sollte der Gesetzgeber die Familie insgesamt schützen. Den Gedanken einer eigenständigen Familienfindungsphase, unabhängig vom Elterngeld, hat bisher leider keine Partei aufgegriffen.


  3. Befürworten Sie eine Ausweitung der „Vätermonate“ beim Elterngeld Plus, um die Bindung der Kinder auch an den Vater zu stärken und einseitige kindbedingte Erwerbsausfälle von Müttern zu reduzieren?

    Die CDU /CSU sieht hier keinen Handlungsbedarf.

    Die SPD plant ebenfalls keine Ausweitung der Vätermonate, sondern setzt neben dem Elterngeld Plus auf ihr Familiengeld als Bonus für Familien, in denen beide Eltern mit 75 – 90% arbeiten.

    Die Linke fordert klar einen 12-monatigen, nicht übertragbaren Elterngeldanspruch pro Elternteil bzw. 24 Monate bei Alleinerziehenden.

    Die Grünen fordern mit ihrer KinderZeit plus 8 Monate Erziehungszeit für jeden Elternteil und weitere 8 Monate, welche frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden können, dies alles bis zum 14. Lebensjahr.

    Die FDP sieht zur Zeit keinen Handlungsbedarf und möchte die Evaluation des Eltergeld Plus abwarten.

    Fazit des VAfK:
    Grüne und Linke haben bereits Ideen um Anreize zu schaffen, die Partnerschaftlichkeit in der Familie zu fördern, Väter stärker in die Familienarbeit einzubinden und die Bindung der Kinder an beide Eltern zu stärken. Gut so.

    Bei CDU / CSU, SPD und FDP sollte vielleicht noch einmal darüber nachgedacht werden, da sich durch eine frühe Vaterbeteiligung an der Kindererziehung nachweisbar auch die negativen Folgen für Mütter (Teilzeit, Altersarmut, Karriereknick etc.) reduzieren lassen und die Bindung der Kinder an beide Eltern gestärkt wird, was den Kindern für ihre Zukunft bessere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.


  4. Wie steht Ihre Partei zur ersatzlosen Streichung des §1671 BGB?

    Hier kann man es kurz machen, die Streichung des §1671 BGB lehnen alle Parteien ab.

    Fazit des VAfK:
    Ganz offensichtlich sind sich die Parteien der streitfördernden Wirkung des §1671 BGB nicht bewusst. Durch diesen kann ein Elternteil aus der elterlichen Sorge gedrängt werden, wenn der andere Elternteil dies beantragt und er als „der bessere“ Elternteil aus dem Elternstreit hervor geht.

    Aus einigen der Stellungnahmen lässt sich erkennen, dass die Parteien auf das Kindeswohl und die im Einzelfall erforderliche Auflösung der gemeinsamen Elterlichen Sorge abstellen. Ist das Wohl des Kindes im Einzelfall gefährdet, gibt es bereits die Regelungen des §1666 BGB. Wir bleiben daher dabei: der „Streitparagraph“ 1671 BGB gehört ersatzlos gestrichen.


  5. Welche Maßnahmen halten Sie gesetzgeberisch für geeignet, den Kontakt zwischen Eltern und Kindern nach einer Trennung besser als bisher zu schützen? Wie stehen Sie ggf. zu einer Aufnahme des Tatbestandes der Umgangsbe- und verhinderung ins Strafrecht?

    Leider sieht in diesem Bereich keine Partei Handlungsbedarf. Zwar werden Beratung und Mediation begrüßt und auf die bestehenden Mittel wie Ordnungsgelder hingewiesen. Letztendlich hat aber keine Partei ein Konzept, wie am bisherigen Zustand, in dem noch tausende Kinder pro Jahr den Kontakt zu einem Elternteil verlieren, etwas zu ändern.

    Fazit des VAfK:
    Die Antworten der Parteien sind letztendlich eine Bankrotterklärung der Politik. Wir bleiben am Thema dran. Unsere Erfahrung zeigt, dass lediglich das Angebot von Beratungen nicht ausreicht und Ordnungsgelder viel zu selten verhängt werden. Der Kontakt zwischen Eltern und Kindern ist ein Grundrecht – und dieses muss besser als bisher geschützt werden, Eltern müssen mehr in die Pflicht genommen werden.

    Dies ist, auch mit entsprechendem politischen Willen, möglich. Andere Länder beweisen es uns, oftmals bereits seit vielen Jahrzehnten. Deutschland ist hier weiterhin auf dem Stand eines familienrechtlichen Entwicklungslandes und wird es angesichts der Orientierungslosigkeit der gesamten Politik wohl leider noch eine Weile bleiben. Wir fordern daher ALLE Parteien auf mit uns in den Dialog einzutreten um wirksame Konzepte zu erarbeiten, wie den Kindern auch in strittigen Verfahren der Kontakt zu beiden Kindern erhalten und die Belastungen der Kinder so gut wie möglich vermindert werden können.

    Wenn der Umgang zu einem Elternteil be- oder verhindert und ein Kind entfremdet wird, so handelt es sich, nicht nur nach unserer Meinung, um Kindesmisshandlung und um eine Straftat, welche auch entsprechend geahndet werden sollte. Auch hier haben andere Länder bereits positive Erfahrungen gemacht, dass es deutlich weniger Umgangsbe- und verhinderungen gibt, wenn diese entsprechend geahndet werden.