Setzen Sie sich für eine Langzeitstudie der Folgen familiengerichtlicher Entscheidungen auf die Auswirkungen für die betroffenen Trennungskinder ein?
Setzen sie sich dafür ein zu erforschen, welche Folgen eine kontradiktorische familienrechtliche Auseinandersetzung auf das zukünftige Familienleben der Trennungsfamilie hat (z.B. Kontaktabbruch; Eltern-Kind-Entfremdung, Erkrankung Betroffener, etc.)? Setzen sie sich dafür ein, bei der zukünftigen Entwicklung des Familienrechtes international gesicherte Forschungsergebnisse (z.B. zur Doppelresidenz in Skandinavien) einzubeziehen?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet:
CDU / CSU halten aus Sicht des Kindeswohles solche Forschungen und Studien für sinnvoll, sehen die empirische Datenlage bisher aber als nicht ausreichend an.
Die SPD verweist auf die laufende Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ und darauf, dass die Vergabe weiterer Studien Aufgabe der nächsten Bundesregierung ist.
Die Linke würde solche Studien unterstützen und verweist darauf, dass bereits jetzt in der familienpolitischen Diskussion Vergleiche mit anderen europäischen Ländern zur Meinungsbildung genutzt werden und dies weiterhin so beibehalten werden sollte.
Die Grünen begrüßen grundsätzlich Studien bzw. Forschung, die über längere Zeitfenster das Wohlergehen von Kindern und das künftige Familienleben der Trennungsfamilie verfolgen. Man setzt sich dafür ein, dass Entwicklungen des Familienrechts auf nationalen und internationalen, wissenschaftsfundierten Forschungsergebnissen basieren sollten.
Die FDP begrüßt die wissenschaftliche Durchführung solcher Studien, um die Qualität familiengerichtlicher Entscheidungen zu verbessern und eine Weiterentwicklung des deutschen Rechts anhand aktueller Erkenntnisse der Wissenschaft und Forschung voranzutreiben.
Fazit des VAfK:
CDU / CSU und SPD äußern sich hier sehr zurückhaltend – das ist unbefriedigend.
Auffallen ist, dass Linke, Grüne und die FDP sich auch auf internationale Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse berufen wollen. Dies ist aus unserer Sicht der richtige Weg.
Wir haben in Deutschland ein jahrzehntelanges Forschungsdefizit im Bereich des Familienrechts und der Entwicklung von Kindern, also sollten wir auf gesicherte Erkenntnisse anderer Länder zurückgreifen, um unseren Kindern endlich ein zeitgemäßes Familienrecht an die Seite stellen zu können. Unsere Kinder können nicht noch mehrere Jahrzehnte warten, bis Deutschland seinen internationalen Rückstand in Forschung und Familienrecht aufgeholt hat. Wer ist mit dem Kindeswohl ernst meint muss handeln – jetzt.Inwiefern planen Sie Maßnahmen, die Qualität familiengerichtlicher Entscheidungen zu verbessern und Qualitätsmaßstäbe für Familienrichter/innen; Fachanwält/innen; Gutachter/innen und Verfahrenspfleger/innen festzusetzen?
CDU / CSU weisen auf die bereits vorgenommenen Verbesserungen aufgrund der Reform des Sachverständigenrechts hin und wollen hier auch weiter an Verbesserungen arbeiten und unabhängige Anlaufstellen schaffen. Auch soll die Qualifikation der Sachverständigen verbessert werden und unabhängige Lehrstühle geschaffen werden. An Familienrichter sollen zukünftig angemessene Qualifikationsanforderungen gestellt werden. Hierzu möchte man einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg bringen. Man erkennt auch Qualifizierungsbedarf bei Verfahrensbeiständen und Jugendämtern, ohne hier konkrete Maßnahmen zu nennen.
Die SPD erkennt bei Familienrichtern einen entsprechenden Qualifikationsbedarf, gerade im Bereich des Kindschaftsrechtes, und regt an, dass Familienrechtsdezernate nur an umfangreich qualifizierte Richter übertragen werden. Es wird auf die laufenden Gespräche zwischen den Ländern und dem BMJV aufgrund der Entschließung BT 18/9092 des Bundestages verwiesen, welche die Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter regeln soll. Zu Sachverständigen, Anwälten und Verfahrensbeiständen werden keine Aussagen getroffen.
Die Linke spricht sich für regelmäßige Fortbildungen von Familienrichter, Fachanwälten, Gutachtern und Verfahrenbeiständen aus um die Qualität familiengerichtlicher Entscheidungen zu verbessern.
Die Grünen weisen auf die bereits in der laufenden Legislaturperiode vorgenommenen Verbesserungen in den Qualifizierungs- und Mindestanforderungen für Sachverständige hin. Außerdem setzt man sich für die Fortbildung von Richtern, Anwälten und Verfahrensbeiständen ein.
Die FDP stellt in ihrer Antwort nur auf die Doppelresidenz ab und fordert hier mehr Informationen über deren Vorteile bei Jugendämtern und Familienrichtern. Man würde es aus Sicht der FDP ideal finden, wenn die Eltern die Doppelresidenz als das Beste für das Wohl ihres Kindes erkennen und sich darauf verständigen würden.
Fazit des VAfK:
Zumindest die Botschaft, dass bei den Qualifikationsanforderungen der Beteiligten an familiengerichtlichen Verfahren etwas unternommen werden muss, scheint, wenn auch mit unterschiedlicher Ausprägung, bei allen Parteien angekommen zu sein. Dass die FDP hier ausschließlich auf die Doppelresidenz abstellt, verwundert etwas und lässt Maßnahmen in anderen Konstellationen vermissen. Wichtig wäre es aus unserer Sicht, dass ALLE am Verfahren beteiligten Professionen entsprechend qualifiziert und unabhängig werden, um gute Ergebnisse für unsere Kinder zu erzielen.