1. Setzt sich Ihre Partei dafür ein, das Prinzip der gemeinsamen Elternverantwortung auch nach einer Trennung fortzuschreiben, d.h. das Prinzip der Doppelresidenz als gesellschaftliches Leitbild ins Deutsche Recht zu übernehmen?

  2. Setzt Ihre Partei sich für die vorbehaltlose Umsetzung der Resolution in Deutschland ein? (wenn nein, dann bitte die Gründe mit angeben) Welche Schritte wollen Sie dazu unternehmen?

    Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.

    Die CDU / CSU bekennt sich grundsätzlich zur gemeinsamen Elternschaft und erkennt auch die Vorteile bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Doppelresidenz wird auch für getrennte Eltern und deren Kinder befürwortet, sofern die Eltern sich darauf einigen. Besteht bei den Eltern keine Einigkeit, will man es bei einer Einzelfallprüfung belassen und lehnt ein Leitbild der Doppelresidenz ab.

    Die SPD setzt sich differenziert mit der Frage der Doppelresidenz auseinander und befürwortet diese grundsätzlich. Auch wird gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Familienrecht erkannt. Man möchte die Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder, wenn diese zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden, im Familienrecht besser verankern. Eltern soll die gemeinsame Betreuung erleichtert werden. Eine Pflicht zur Anordnung eines bestimmten Betreuungsmodells wird abgelehnt (welche aber auch nicht gefordert wurde, Anm. VAfK).

    Die Linke hält ein gesetzliches Leitbild der Doppelresidenz nicht für notwendig und verweist auf entsprechende individuelle Lösungen, welche nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden sollten.

    Die Grünen befürworten grundsätzlich die gemeinsame elterliche Verantwortung nach einer Trennung und erkennen den Vorteil der Doppelresidenz in Bezug auf die Berufstätigkeit beider Elternteile als positiv an. Schon heute sei nach der BGH-Entscheidung die Doppelresidenz anordenbar. Bevor man sich zu möglichen gesetzgeberischen Änderungsbedarfen äußert, möchte man erst einmal die Ergebnisse der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ abwarten.

    Die FDP antwortet kurz und knapp: Ja, sie fordert im Einklang mit der Wissenschaft, internationaler Rechtsnormen und den Empfehlungen des Ausschusses für Antidiskriminierung und Gleichstellung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine neue Rechtsgrundlage.

    Fazit des VAfK:
    Hier zeigen sich deutliche Unterschiede in der Ausrichtung der Parteien. Die FDP bekannt sich klar und eindeutig zur Doppelresidenz und zur Resolution 2079 (2015). Die SPD erkennt zumindest notwendigen Handlungsbedarf und will die Doppelresidenz auch gesetzgeberisch fördern. Sie hat vielleicht noch Klärungsbedarf zum Begriff „Leitbild“.

    Linke, Grüne und CDU / CSU planen bisher keine Aktivitäten zur Forderung und Verankerung der Doppelresidenz.

    Bezeichnend ist die FDP die einzige Partei, die auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Wohlergehen der Kinder in der Doppelresidenz eingeht. Bei den anderen Parteien findet dies keine Beachtung und die Antworten lassen eine deutlich elternzentrierte Sicht erkennen.

    Wenn die Parteien es mit dem Kindeswohl tatsächlich ernst meinen, dann sollten sie sich intensiv mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirkung der Doppelresidenz für die Kinder auseinandersetzen. Vermutlich hätte dies dann zu einer anderen Bewertung geführt. So bleibt die FDP in diesem Punkt die einzige Partei, die sich hier klar pro Kind und pro Doppelresidenz positioniert hat.