erste Stellungnahme des Vereins

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. begrüßt die Entscheidung.

Wir freuen uns, dass der Vater, der das Kind gezeugt hat, nicht mehr von der Vaterschaft ausgeschlossen werden kann. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, im Abstammungsrecht die unverhältnismäßige Benachteiligung leiblicher Väter und ihrer Kinder bis spätestens zum 30.06.2025 abzuschaffen.

Wir sprechen uns dafür aus, dass es bei zwei Elternteilen bleibt und der leibliche Vater im Regelfall auch der rechtliche Vater ist. Damit bestehen in der Gesellschaft und für alle Beteiligten frühestmögliche Klarheit, und das Kind hat ab Tag 1 auch seinen leiblichen Vater. Dies ermöglicht eine verzögerungs- und störungsfreie Bindung des Kindes auch zu seinem leiblichen Vater sowie die Übernahme dessen väterlicher Elternverantwortung. Der “Wettlauf um die Zeit” und alle mit den derzeitigen Unklarheiten verbundenen Konflikte können so gar nicht erst entstehen.

Meldungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Vaterschaft

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wertet das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter positiv und sieht es als…